Vertiefte Informationen der BVG Pflichtigkeit und Steuerung.
Das BVG im Personalverleih ist anspruchsvoll, sowohl rechtlich gesehen wie auch in der Berechnung der Stundenlöhner. Dazu kommt, dass die einzelnen Kassen nicht dieselbe Ansicht haben, welche Lohnarten BVG Pflichtig sind.
In diesem Hilfebereich erklären wir die verschiedenen Abrechnungsarten sowie deren Anwendung in pcjob.net.
Abrechnungsarten
Wir unterscheiden zwischen 2 verschiedenen Abrechnungsarten gegenüber den Pensionskassen
Monatliche Abrechnung nach Anmeldung
Versicherer ohne Stundenlohnlösung oder TMA, welche monatlich berechnet werden.
In der Regel auch das interne Personal mit Monatslöhnen.
Der jeweiligen Pensionskasse wird das voraussichtliche Jahreseinkommen gemeldet
Die Kasse meldet die BVG Prämie für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Die BVG Pflicht wird nicht automatisch vom Programm berechnet und muss manuell verwaltet werden.
Die (individuelle) Eintrittsschwelle wird von der PK vorgegeben und wird vom Programm nicht berechnet sondern ist in der Prämie bereits angewendet
Die BVG Prämie wird bei den monatlichen Lohnangaben des TMA verwaltet.
BVG nach Stundenlohn
Die für den Personalverleih bei Stundenlöhnern optimale Lösung.
Die BVG Pflichtigkeit wird gemäss GAV Personalverleih automatisch berechnet.
Die Grundlage sind der Stundenlohn und die jeweils aktuellen Berechnungsvorgaben (Höchstlohn, Koordinationsabzug)
Das BVG wird in Prozenten abgerechnet (nach Altersstufen) und von pcjob.net vollständig autonom berechnet.
Für die weiteren Informationen und Anwendung lesen Sie bitte in den entsprechenden Unterkapiteln