Im Februar 2023 haben wir aufgrund einer entsprechenden Meldung die Berechnung der Höchstlohnberechnung angepasst. Dies nach vielen Jahren ohne Rückmeldung von Pensionskassen oder aufgrund einer Lohnbuchkontrolle. Die Diskussion mit der entsprechenden Kasse zeigte sich jedoch schlüssig, weshalb wir dies umgehend geändert haben.
Die grundlegende Frage war, zu welchem Zeitpunkt der Koordinationsbeitrag abgezogen wird. pcjob.net zog den Koordinationsbeitrag nach der Höchstlohnberechnung ab, was jedoch falsch ist. Die folgenden Berechnungsbeispiele zeigen den Unterschied.
Grundlagen, alle Werte / h in CHF
Eintrittsschwelle
10.10
Koordinationsabzug
11.75
Maximaler Stundenlohn
40.35
Maximal Versicherter Stundenlohn
28.60
(Neuer Wert als Grundlage)
Alte Berechnungsweise
Berechnung des Höchstlohnes nach Koordinationsabzug
Arbeitsstunden
17h
Bruttolohn
1071.20
Stundenlohn 63.01
./. Koordinationsabzug
199.75
17h * 11.75
Basis nach Koordinationsabzug
871.45
1071.20 - 199.75
Stundenlohn nach Koordinationsabzug
51.26
Maximallohn: 40.35
Maximal versicherter Lohn
685.95
40.35 * 17h
Neue Berechnungweise
Berechnung des Höchstlohnes durch Koordinationsabzug auf max. Stundenlohn
Arbeitsstunden
17h
Bruttolohn
1071.20
Stundenlohn 63.01
Maximaler Stundenlohn nach Koordinationsabzug
28.60
Maximal versicherter Lohn
486.20
28.60 * 17h
Die Berechnung wirkt sich nun direkter auch auf vermeintlich tiefere Löhne aus, welche bisher nicht in die Höchstlohnberechnung gefallen sind.