Grundlagen der BVG Pflichtigkeit und Steuerung.
Abrechnungsarten
Wir unterscheiden zwischen 2 verschiedenen Abrechnungsarten gegenüber den Pensionskassen
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Monatliche Abrechnung nach Anmeldung: Versicherer ohne Stundenlohnlösung, bei welchen der TMA mit einem Jahreslohn angemeldet wird und Sie von der Kasse den BVG Beitrag erhalten. Dies ist weitgehend ein manueller Prozess!
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BVG nach Stundenlohn: Versicherer, welche Stundenlohnlösungen anbieten. Die von uns empfohlene Lösung, bei welcher pcjob.net weitgehend selbstständig die BVG Pflicht bestimmt und die entsprechenden Abzüge vornimmt. Die BVG Beiträge müssen in der Regel monatlich dem Versicherer gemeldet werden.
Versicherungsgrundlage / Vertragszustand
(tbd, befristet, unbefristet, 3Monatsklausel)
Steuerung beim Mitarbeiter
Beim Mitarbeiter wird die grundlegende Abrechnungsart festgelegt.
BVG Monat
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BVG Stundenlohn
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Wählen Sie
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Wählen Sie
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Tragen Sie den vom Versicherer gemeldeten Beitrag in den monatlichen Lohnangaben ein
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Achten Sie darauf, bei Mitarbeitern mit Unterstützungspflicht den entsprechenden Haken zu sehen.
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Steuerung im Einsatz
Im Einsatz wird die effektive Steuerung der BVG Pflicht gesetzt.
BVG Monat
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BVG Stundenlohn
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Im Einsatz wirkt sich die Steuerung lediglich auf BVG im Stundenlohn aus, da die monatliche Lohnangabe beim Mitarbeiter hier übersteuert.
Wählen Sie trotzdem "BVG Pflichtig nach Einsatzdauer", damit dies auf dem Vertrag auch entsprechend ausgewiesen wird.
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Im Stundenlohn entscheiden sowohl die BVG Pflichtigkeit wie das Feld "Vertrag unbefristet per" die Berechnung der BVG Pflicht.
Wählen Sie
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BVG 1. Tag (Freiwillig), wenn der TMA dies verlangt
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BVG 1. Tag (Unterstützungspflichtig), wenn der TMA unterstützungspflichtig ist. Der Eintrag wird automatisch gewählt, wenn die entsprechende Information beim TMA abgelegt ist.
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BVG pflichtig nach Einsatzdauer in allen anderen Fällen, damit pcjob.net die Berechnung der Pflichtigkeit selbständig vornehmen kann.
"Nicht BVG pflichtig" ist eine absolute Ausnahme und sollte nicht verwendet werden, ausser, der TMA untersteht dauerhaft nicht dem BVG (z.B. IV > 60%).
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