Die Abrechnung im Stundenlohn wird von pcjob.net, nach der Erfassung der korrekten Parameter, selbstständig verwaltet. Basis sind die Regelungen des GAV Personalverleihs sowie die jeweiligen Reglemente der Versicherer.
Steuerung beim Mitarbeiter
Beim Mitarbeiter wird die grundlegende Abrechnungsart festgelegt.Für die Stundenlöhner wählen Sie bitte
Diese Einstellung sollte, wenn Sie im Stundenmodell arbeiten, automatisch bei neuen Datensätzen eingetragen werden. Falls dies noch nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an den Support.
Achten Sie darauf, bei Mitarbeitern mit Unterstützungspflicht den entsprechenden Haken zu sehen. TMA mit Unterstützungspflicht sind ab dem ersten Tag dem BVG unterstellt.
Steuerung im Einsatz
Im Stundenlohn entscheiden sowohl die BVG Pflichtigkeit sowie das Feld "Vertrag unbefristet per" die Berechnung der BVG Pflicht. Bitte lesen Sie hierzug auch den Eintrag Vertragsdauer, welcher die Details für befristete und unbefristete Verträge erklärt. .
Wählen Sie
BVG 1. Tag (Freiwillig), wenn der TMA dies verlangt
BVG 1. Tag (Unterstützungspflichtig), wenn der TMA unterstützungspflichtig ist. Der Eintrag wird automatisch gewählt, wenn die entsprechende Information beim TMA abgelegt ist.
BVG pflichtig nach Einsatzdauer in allen anderen Fällen, damit pcjob.net die Berechnung der Pflichtigkeit selbständig vornehmen kann.
"Nicht BVG pflichtig" ist eine absolute Ausnahme und sollte nicht verwendet werden, ausser, der TMA untersteht dauerhaft nicht dem BVG (z.B. IV > 60%)
Sind diese Einstellungen korrekt gesetzt, übernimmt pcjob.net die restlichen Aufgaben.
Versicherungsansätze
Jährlich erhalten Sie von Ihrer Versicherung die Abzüge und Berechnungsgrundlagen für das kommende Jahr. Bitte teilen Sie diese nach Erhalt dem Support mit, damit wir diese erfassen können und die BVG Abrechnung für das betreffende Jahr korrekt gemacht werden kann.