Lohnausweis per Email - Erweiterung Betreuungspersonen
Lohnausweise können seit letztem Jahr per Email versendet werden. Dieses Jahr haben wir eine Erweiterung programmiert, welche es ermöglicht, die Betreuungspersonen aus dem Bereich Arbeitsintegration -> Gesetzliche Vertretung direkt einzukopieren.
Die Regeln für die Bestimmung der Emailadresse lauten wie folgt
Die Emailadresse des Mitarbeiters wird eingelesen (EmailLohnabrechnung / Email). Wenn keine Emaillohnabrechnung vorhanden ist, wird die normale Emailadresse verwendet. Dies ergibt in der Regel die TO Adresse
Einlesen der Emails aus den zuständigen Personen (können mehrere sein), diese werden als CC gespeichert, sofern das Häckchen Lohnabrechnung gesetzt ist.
Ist das Emailfeld des Mitarbeiters leer und sind CC Adressen aus den zuständigen Personen vorhanden, so werden diese in die TO Adresse übernommen, sodass ein Emailversand ausschliesslich an die Betreuungspersonen stattfindet.
Dazu muss zuerst in der Mitarbeiterverwaltung -> Arbeitintegration die entsprechende Person erfasst werden, inklusive eine Emailadresse und den Haken für Kopiedruck Lohnabrechnung
Mit dieser Einstellung können anschliessend die Lohnausweise wie gewohnt versendet werden.