Verbunden mit den Änderungen für die Quellensteuer ab 1.1.2021 (im Kreisschreiben 45 der ESTV ausführlich beschrieben) ändern sich in pcjob.net nicht nur die Modalitäten um die Quellensteuer, sondern wird ein wichtiger Grundstein für die geplante Zertifizierung swissdec ausgeliefert - und ein Schritt, welcher schon länger notwendig war.
Ab der Lohnperiode Januar 2021 müssen in pcjob.net die lohnrelevante Basisdaten für jeden Mitarbeiter zusätzlich mit einem Gültigkeitsdatum erfasst werden, unabhängig, ob dieser der Quellensteuer untersteht oder nicht.
Die Lohndaten werden in der entsprechenden Maskte beim Mitarbeiter erfasst:
Nachstehend die einzelnen Schritte für die korrekte Anwendung der Lohnabrechnungen.
Informationsbeschaffung bei den Arbeitnehmern
Gemäss Kreisschreiben ist der SSL (Schuldner der Steuerleistung, also der Arbeitgeber) dafür verantwortlich, dass die Quellensteuern korrekt abgerechnet werden, allfällige Fehlinformationen fallen auf ihn zurück.
Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern sollten Sie sämtliche auf dem Anmeldeformular notwendigen Informationen in schriftlich in Erfahrung bringen. Nur so können Sie eine korrekte Anmeldung und Tarifeinstufung erreichen.
Auch 2024 erreichen und Meldungen von Kunden und Quellensteuerämtern mit Korrekturanfragen. Dabei halten sich Anpassungen auf Seite der Ämter und unserer Branchenlösung einigermassen die Waage. Für uns wichtig ist, dass wir immer informiert werden, wenn eine Abrechnung des QST Amtes mit der Abrechnung von pcjob.net nicht übereinstimmt, sodass wir schauen können, wo die Fehlerursache ist.