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Erfassung der Lohndetails und Quellensteuerinformationen

Einleitung

 

Einen neuen Eintrag erstellen

 
Erstellen Sie in der Mitarbeitermaske im Register Lohn im Unterregister "Lohndetails + Quellensteuer (ab 2021) einen neuen Eintrag durch einen Klick auf das + Symbol
 
 
 
Sie erhalten eine leere Maske. Für eine rasche Übernahme bereits auf der Hauptmaske erfasster Daten klicken Sie auf den Button
 
Für die Lohnabrechnung relevant ist der Bereich "Quellensteuer Grundsteuerung". Anhand dieser Informationen werden die Quellensteuer auf der jeweiligen Lohnabrechnung berechnet.
  • Giltab / bis bestimmt die Gültigkeit dieses Eintrages, ähnlich wie bei den monatlichen Lohnangaben. Ändern Sie diesen Eintrag, wenn der Mitarbeiter seinen Einsatz beendet, den Kanton wechselt, oder sich relevante Daten (Zivlstand, Bewilligung, Quellensteuercode etc.) ändern.
  • Ein-/Austritt und entsprechendes Häckchen
    Diese Felder sind seit Mitte 2023 nicht mehr relevant bzw. rein informativ. Die Bestimmung von Ein- und Austritt wird ausschliesslich vom Programm aufgrund der Einsatzdaten gesteuert. Dabei wird der jeweilige Stand über die Monatsgrenze genauer betrachtet. Findet beim Monatswechsel ein Unterbruch statt, so wird ein Austritt bzw. Eintritt vermerkt, ansonsten läuft die QST Pflicht weiter.
 
Diese Ein-/Austrittssteuerung ist relevant für die Hochrechnung des Satzbestimmenden Einkommens.
 
  • Steuerkanton, Quellensteuer, Gemeinde, Kirchensteuer, Aufenthaltsbewilligung sind bekannte Felder und wie gewohnt zu verwenden. Zur Zeit muss der Steuerkanton auch bei nicht quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern erfasst werden, die Notwendigkeit werden wir noch definitiv abklären
  • Ansässigkeitsbescheinigung ist relevant für französische Grenzgänger
  • Anzahl Kinder: Tragen Sie hier bitte die Anzahl sich im Haushalt befindlicher und für die Tarifbestimmung relevanter Kinder ein.
  • Neu in der Erfassung sind folgende Felder
  • Hat weitere Tätigkeit: Arbeitet ein Mitarbeiter Teilzeit und bei mehreren verschiedenen Arbeitgebern, so müssen Sie dieses Feld aktivieren
  • Zusätzlich benötigt das Programm in diesem Fall sowohl das eigene Arbeitspensum und das Gesamtpensum aller Tätigkeiten zur Hochrechung des satzbestimmenden Einkommens. Details dazu finden Sie im Kreisschreiben 45 unter Punkt 6.4
 

Arbeit und Familie

Für das Anmeldeformular werden weitere Informationen - soweit zutreffend - verlangt. Diese können im Register Arbeit und Familie eingetragen werden, wirken sich aber auf die Lohnabrechnung nicht aus.