Diese Liste hilft für den Wechsel auf den GAV Personalverleih 2024-2027, gültig ab 1.3.2024. Sämtliche Einsätze per 1.3.2024 benötigen eine neue Lohnvereinbarung, nicht nur im GAV Personalverleih wegen neuer Mindestlöhne, sondern über sämtliche GAV, da sich auch die Vollzugskosten ändern.
Die Liste befindet sich in der Analyse/Statistik --> Qualität --> Einsatz --> Kontrolle Lohnvereinbarung GAVPVL 2024.
Die Analyse listet sämtliche Einsätze aus, welche über den 1.3.2024 aktiv sind.
In der Spalte "LohnAb" findet sich das Datum der letzten Lohnvereinbarung. Ist dieses Datum < 1.3.2024, muss eine neue Lohnvereinbarung erstellt werden.
ErstelltAm zeigt, wann diese Lohnvereinbarung erstellt wurde. Falls dies vor dem 20.02.2024 erstellt wurde, muss eine neue Lohnvereinbarung erstellt werden.
VZKAnProzent zeigt den Arbeitnehmerbeitrag an (Vollzugskosten). Wenn diese Ansatz auf 0.7 steht, muss eine neue Lohnvereinbarung erstellt werden.
Die roten Beispiele zeigen an, dass eine neue Lohnvereinbarung erstellt werden muss, die grünen, dass die neue Lohnvereinbarung korrekt erstellt wurde.