Verbunden mit den Änderungen für die Quellensteuer ab 1.1.2021 (im Kreisschreiben 45 der ESTV ausführlich beschrieben) ändern sich in pcjob.net nicht nur die Modalitäten um die Quellensteuer, sondern wird ein wichtiger Grundstein für die geplante Zertifizierung swissdec ausgeliefert - und ein Schritt, welcher schon länger notwendig war.
Ab der Lohnperiode Januar 2021 müssen in pcjob.net die lohnrelevante Basisdaten für jeden Mitarbeiter zusätzlich mit einem Gültigkeitsdatum erfasst werden, unabhängig, ob dieser der Quellensteuer untersteht oder nicht.
Dazu steht ein komplett neuer Bereich für die Erfassung dieser Daten in der Mitarbeitermaske im Register Lohn zur Verfügung:
Nachstehend die einzelnen Schritte für die korrekte Anwendung der Lohnabrechnungen ab Januar 2021.
Informationsbeschaffung bei den Arbeitnehmern
Gemäss Kreisschreiben ist der SSL (Schuldner der Steuerleistung, also der Arbeitgeber) dafür verantwortlich, dass die Quellensteuern korrekt abgerechnet werden, allfällige Fehlinformationen fallen auf ihn zurück.
Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern sollten Sie sämtliche auf dem Anmeldeformular notwendigen Informationen in schriftlich in Erfahrung bringen. Nur so können Sie eine korrekte Anmeldung und Tarifeinstufung erreichen.
Stand Mitte Januar 2021 scheint es so, als wäre eine grosse Unsicherheit vorhanden - nicht nur bei den Herstellern von Lohnsoftware, auch wenn dies nach dem Kreisschreiben 45 die Programmanpassungen durchführen, sondern auch bei den einzelnen Quellensteuerämtern. Wir gehen davon aus, dass in den ersten Monaten und mit den ersten Quellensteuerabrechnungen 2021 verschiedene Anpassungen und Korrekturen auf uns zukommen, bis wir alle eine korrekte, saubere und allgemein akzeptierte Lösung erreicht haben.