Jahreswechsel 2024 / 2025Letzte Überarbeitung 16.12.2024
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Hier finden Sie die Informationen bezüglich Jahreswechsel, Systemkonstanten und Vertragserfassung für wen Wechsel in das kommende Jahr.
Neben den Abschlussarbeiten des vergangenen Jahres und der Einreichung der entsprechenden Abrechnungen an die Sozialversicherungen und Kassen, dem Versand der Lohnausweises gilt es für jedes Jahr, die Änderungen in den GAV Daten laufender Einsätze für das neue Jahr anzupassen. Dazu gehört die vorgängige Erfassung der neuen Versicherungsdaten sowie das Anpassen der bestehenden Verträge.
Für die Einsätze gilt folgendes:
Während dem Dezember werden die neuen GAV Daten von tempdata erfasst und publiziert. Es empfiehlt sich, die Veröffentlichung eines GAVs abzuwarten, bevor Lohnvereinbarungen oder Einsätze für das neue Jahr erfasst werden. In erster Linie werden die Feiertagsentschädigungen ändern, 2025 haben wir auch in verschiedenen GAV eine Erhöhung des Mindestlohnes. Für eine korrekte Abrechnung in pcjob.net sind aktuelle GAV Daten die Grundbedingung. Verträge, welche dringend erstellt werden müssen, aber noch keine neuen GAV Daten zur Verfügung haben, können mit einem entsprechenden Passus im Vertrag erstellt werden. Mehr Infos dazu weitere unten.
Trennung von Systemkonstantenpcjob.net arbeitet mit einer strikten zeitlichen Trennung von Systemkonstanten (siehe nächstes Kapitel). Dadurch sind wir in der Lage, alle Daten vorab zu erfassen und Sie als AnwenderIn können ohne Probleme Einsätze Löhne vom 2024 oder 2025 erstellen und die korrekten (sofern bereits erfassten) Daten werden korrekt angewendet.
Projekt Taritemp der Suva 2025 --> 20262025 werden wir mit einem Pilotbetrieb das Projekt "Neue Tarifierung im Personalverleih ab 2026" fertig ausarbeiten, sodass wir im per 1.1.2026 vollständig bereit sind für den Wechsel aller Kunden. Im kommenden Jahr wird die Suva gemeinsam mit uns die Bereinigung und Zuweisung der Berufe an die neu 8 Betriebsteile der Suva bei allen Personalverleihern vornehmen. Wir sind darauf vorbereitet und werden diesen Prozess bei allen Kunden begleiten und die entsprechenden Daten dann in unser System einpflegen. Informationen werden wir jeweils im laufenden Prozess kommunizieren.
Erste Informationen wurden von der Suva bereits an alle Personalverleiher versendet, Sie können aber hier sich nochmals einlesen.
Unter den Systemkonstanten verstehen wir sämtliche Steuerungsparameter des Programmes, welche für eine korrekte Abrechnung notwendig sind. Dazu gehören
Neue Mindestlöhne 2025Wie seitens swissstaffing (CEO Newsletter) publiziert, sind die Mindestlöhne 2025 des GAV Personalverleih per 1.1.2025 allgemeinverbindlich erklärt worden. Den entsprechenden Beschluss können Sie hier nachlesen.
Dabei ist zu beachten, dass die Mindestlöhne für den Kanton Tessin bereits auf den 1.12.2024 in Kraft getreten sind.
Stellenmeldepflicht per 2025Die meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2025 wurden publiziert und können auf der Webseite von arbeit.swiss nachgelesen werden. Seitens pcjob.net sind wir aktuell daran, die Schnittstelle zur Plattform der Stellenmeldepflicht fertigzustellen und gehen davon aus, diese im ersten Quartal 2025 ausliefern zu können.
Einsatzverträge weisen sämtliche wesentlichen Informationen aus, sowohl die Lohnbestandteile (inkl. Feiertagsentschädigung) wie die gesetzlichen Abzüge. Da es sich um ein rechtliches Dokument handelt, müssen diese Daten korrekt sein. Daher ist eine Erfassung im Prinzip am sinnvollsten, wenn sämtliche neue Daten vorhanden sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer möglich ist.
Wir haben im September 2020 mit der Rechtsabteilung von swissstaffing diese Problematik angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass die Verträge einen zusätzlichen Passus ausweisen können:
Sämtlich diesem Vertrag zugrunde liegenden Entschädigungen und Versicherungsansätze sind für das neue Jahr noch nicht bekannt und basieren auf dem aktuellen Stand. Diese werden bei Bekanntgabe korrigiert und Herrn xxx in Form eines aktualisierten Vertrages zugestellt. Dabei wird derselbe Bruttolohn sichergestellt. Erhöht der verwendete GAV den vorgegebenen Mindestlohn, so wird dieser nötigenfalls angepasst. Herr xxx erklärt sich einverstanden, diesen Vertrag mit den aktualisierten Entschädigungen und Ansätzen zu akzeptieren.
Damit können die Verträge für das neue Jahr auch mit alten Lohndaten erfasst und unterzeichnet werden. Wichtig dabei ist, dass Sie für diese Einsätze im neuen Jahr mit den aktualisierten GAV Daten eine neue Lohnvereinbarung erfassen (und die alte löschen). Der Vertrag muss dann aber nicht neu unterzeichnet werden.
Dieser Passus kann bei einer Lohnvereinbarung durch Setzen des entsprechenden Häckchens aktiviert werden:
![]() Sollte der Passus anschliessend nicht auf dem Vertrag erscheinen, so melden Sie sich bitte beim Support, damit der Vertrag überarbeitet werden kann.
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