Informationen und Steuerung Vertragsarten und -dauer
Generell unterscheiden wir zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen.
Ein befristeter Vertrag hat bei Vertragsunterzeichnung bereits ein bekanntes Enddatum und kann entsprechend nicht vorher gekündet werden (auch nicht im gegenseitigen Einverständnis).
|
|
Ein unbefristeter Vertrag kennt kein Enddatum und wird mit normalen Kündigungsfristen vereinbart.
|
|
Zusätzlich kennt unsere Branche die 3 Monatsklausel, ein Vertrag zwischen befristet und unbefristet. Wird im Feld "maximale Dauer" 3 Monate eingetragen, so tritt diese Klausel in Kraft (Standardeinstellung). Auf dem Vertrag wird dann ein erweiterter Text ausgegeben:
Der Einsatz dauert maximal 3 Monate und endet danach ohne Kündigung durch Zeitablauf. Er kann aber während dieser Zeit von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt oder durch schriftliche Vereinbarung unbefristet verlängert werden.)
Wichtig ist, dass ein solcher Vertrag bei Kenntnisnahme der Verlängerung über die 3 Monate hinaus unbefristet wird und nicht erst am Ende der Laufzeit.
|
|