tempdata 2023 StandWir haben mit tempdata, Frau Nadja Olloz Kontakt, Sie hat am 3.11. folgende Stellungnahme publiziert*
Weshalb werden die GAV-Daten nicht früher erfasst und auf tempdata publiziert?Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) die per 31.12.2022 nicht mehr in Kraft sind:
Stand 3.11.2022 wurde erst eine AVE per 1.1.2023 beschlossen.
Aktuell gelten 18 AVE nur noch bis zum 31.12.2022 und 6 GAV sind verlängert nach Artikel 3.5 des GAV Personalverleih.Für 14 der auslaufenden AVE wurde ein AVE-Gesuch bereits publiziert, sowie für 8 AVE Änderungen von laufenden AVE (u.a. GAV Personalverleih) und 8 NAV-Änderungen.
Bei vielen GAV (unter anderem dem Bauhauptgewerbe) finden noch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern statt. Oder Verhandlungen wurden durch eine Einigung beendet, ein AVE-Gesuch wurde jedoch noch nicht publiziert. Erst wenn diese Verhandlungen abgeschlossen, ein AVE-Gesuch beim Kanton oder Seco eingereicht und dieses vom Bundesrat oder dem jeweiligen Kanton genehmigt wurde, können wir neue Mindestlöhne für 2023 erfassen.
Wir überprüfen laufend das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) sowie diverse kantonale Amtsblätter auf Publikationen von AVE-Gesuchen. Die Gesuche um Allgemeinverbindlicherklärung von GAV im SHAB publizieren wir einmal im Monat auf Tempdata.Nach einer Einsprachefrist von 30 oder 15 Tagen ist es jedoch schwierig abzuschätzen, wie lang es effektiv dauert bis der Kanton respektive der Bundesrat die AVE beschliesst. Erfolgt der Beschluss vor Mitte Monat, kann er bereits im Folgemonat in Kraft treten, ansonsten meist im Monat danach. Wir erhalten von der Bundeskanzlei jeweils bereits vorab das Gut zum Druck des Bundesratsbeschlusses. Trotzdem ist es nicht immer einfach einzuschätzen, ob die AVE noch per 1. Januar in Kraft tritt, oder ob wir die den Vertrag nach Artikel 3.5 des GAV Personalverleih verlängern können. Falls die Sozialpartner sich jedoch nicht einigen können und der Vertrag gekündigt oder nicht verlängert wird, gibt es einen Vertrags- und/oder AVE-losen Zustand und es gilt der GAV Personalverleih für die Branche.
Neben den AVE beeinflussen aber auch kantonale gesetzliche Mindestlöhne und die entschädigten Feiertage die geschuldeten Mindestlöhne.
Um die entschädigten Feiertage des Folgejahres auf tempdata publizieren zu können, benötigen wir sämtliche Informationen, die die Mindestlöhne für das Folgejahr betreffen:
Wann publizieren die Kantone die neuen gesetzlichen Mindestlöhne, die per 1. Januar in Kraft treten?
Genf: Der Mindestlohn wird jährlich basierend auf dem Genfer Index der Konsumentenpreise der Teuerung angepasst. Die neue Berechnung wird in der Regel Anfang November publiziert. Dieses Jahr wurde es der neue Basisstundenlohn von 24.– am 19.10.2022 beschlossen, jedoch noch ohne der definitiven Berechnung für Arbeitnehmende mit einem 13.ML.
Neuenburg: Der Mindestlohn wird jährlich basierend auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Monats August der Teuerung angepasst. Die neue Berechnung wird in der Regel Ende September publiziert, dieses Jahr am 26.9.2022.
Im Kanton Tessin werden die gesetzlichen Mindestlöhne per 1. Dezember 2022 je nach Noga-Code der Teuerung angepasst. Diese Mindestlöhne kommen zur Anwendung bei GAV mit Lohnkategorien ohne Mindestlohn. Der Mindestlohn wird jährlich basierend auf dem LIK des Monats November der Teuerung angepasst. Der Regierungsrat legt die nach Branchen abgestuften Mindestlöhne im November fest.
GAV im Anhang 1 des GAV Personalverleih
Erst mit der Publikation des Bundesratsbeschlusses können die neuen GAV im Anhang 1 auf tempdata publiziert werden. Nach Publikation dauert es 30 Tage bis zu ihrem Inkrafttreten.
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