Offert-Tool

Das Offert-Tool ermöglicht eine präzise und einfach zu bediendende Kalkulation von Kundentarifen, basierend auf den aktuellen GAV Daten und Ihren eigenen Systemkonstanten.
Das Speichern und Einlesen der Offerten wird hier dokumentiert.
 
 
 

Grundlagen

  • Erfassen Sie sämtliche Bereiche (Basis, Mitarbeiter, GAV und Lohn) um eine korrekte Basis für die Kalkulation zu schaffen.
  • Verändern Sie den Lohn soweit notwendig
  • Erfassen Sie den gewünschen Kundentarif und verlassen Sie das Feld, um die Berechnung auszuführen.
  • Die Farbgebung zeigt Ihnen, woher die einzelnen Bereiche gesteuert werden.
 

Basis

Hier steuern Sie die Grundlage Ihrer Kalkulation. Aufgrund des gewünschten Mandanten werden die grünen Systemkonstanten eingelesen.
 

Mitarbeiter

  • Sie können entweder einen bestehenden Mitarbeiter einlesen oder lediglich das Alter eintragen. Diese Information dient in erster Linie der Bestimmung des BVG und wird für die Abfrage des GAV verwendet.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung des Alters sich lediglich auf das BVG auswirkt, nicht jedoch auf die bereits gewählten GAV Daten.
  • Über den Suva Pflichtcode steuern Sie, ob die BUV/NBUV Beiträge berücksichtig werden.
 

Kunde

  • Sie können einen Kunden auswählen. Hat dieser GAV hinterlegt, so werden diese in der Lohndatenabfrage verwendet.
 

GAV und Lohn

  • Über die bereits bekannte GAV Abfragemaske können Sie die Lohndaten des gewünschten GAV einlesen. Die Auswahl wird anschliessend angezeigt, sodass Sie jederzeit die Übersicht haben, auf welcher Grundlage Sie Ihre Kalkulation ausführen.
  • Anschliessend können Sie wie bei der Erfassung einer Lohnvereinbarung den gewünschten Lohn eintragen und rechnen lassen.
  • Zusätzlich können Sie nicht verrechenbare Spesen pro Stunde erfassen, welche ebenfalls als Grundlage für den Bruttolohn verwendet werden.
 

Kalkulationsbereich

Die Arbeitgeberbeiträge zeigen Ihnen, welche von Ihren Daten (Systemkonstanten) ausgelesen wurden.
Für Spezialfälle können Sie einzelne Beiträge aus der Kalkulation entfernen
  • FAR/VZK: Die Nichtberücksichtigung empfiehlt sich lediglich für Nonprofit-Betriebe, welche den Vollzugskosten bzw. FAR Abzügen nicht unterstellt sind.
  • Die Sicherheitsmarge können Sie ebenfalls anpassen