Hier finden Sie die Informationen bezüglich Jahreswechsel, Systemkonstanten und Vertragserfassung für das neue Jahr.
Systemkonstanten und allgemeine Daten
Unter den Systemkonstanten verstehen wir sämtliche Steuerungsparameter des Programmes, welche für eine korrekte Abrechnung notwendig sind. Dazu gehören
Ansätze der Versicherungen SUVA, KTG, BVG: Diese werden von unseren Anwendern an den Support gesendet und von uns erfasst. Die entsprechende Aufforderung geschieht mit einem eigenen Newsletter.
FAK (Ansatz Familienausgleichskasse): Diese werden von unseren Anwendern an den Support gesendet und von uns erfasst.
Ansätze Sozialversicherungen wie AHV, ALV, Höchstlöhne etc.: Diese werden von uns selbstständig erfasst. Sollten Sie spezielle Informationen haben, senden Sie diese bitte an den Support
Quellensteuertarife: Werden von der ESTV zusammen mit den Kantonen bereitgestellt und von uns eingelesen. In der Regel geschieht dies Anfangs Januar.
Daten der Gesamtarbeitsverträge
Die Daten der GAV werden von tempdata verwaltet und von uns jeweils nach Erscheinen eingelesen und in pcjob.net zur Verfügung gestellt.
Ab wann darf ich Verträge für das neue Jahr erfassen?
Einsatzverträge weisen sämtliche wesentlichen Informationen aus, sowohl die Lohnbestandteile (inkl. Feiertagsentschädigung) wie die gesetzlichen Abzüge. Da es sich um ein rechtliches Dokument handelt, müssen diese Daten korrekt sein. Daher ist eine Erfassung im Prinzip am sinnvollsten, wenn sämtliche neue Daten vorhanden sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer möglich ist.
Wir haben im September 2020 mit der Rechtsabteilung von swissstaffing diese Problematik angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass die Verträge einen zusätzlichen Passus ausweisen können:
Sämtlich diesem Vertrag zugrunde liegenden Entschädigungen und Versicherungsansätze sind für das neue Jahr noch nicht bekannt und basieren auf dem aktuellen Stand. Diese werden bei Bekanntgabe korrigiert und Herrn xxx in Form eines aktualisierten Vertrages zugestellt. Dabei wird derselbe Bruttolohn sichergestellt. Erhöht der verwendete GAV den vorgegebenen Mindestlohn, so wird dieser nötigenfalls angepasst. Herr xxx erklärt sich einverstanden, diesen Vertrag mit den aktualisierten Entschädigungen und Ansätzen zu akzeptieren.
Damit können die Verträge für das neue Jahr auch mit alten Lohndaten erfasst und unterzeichnet werden. Wichtig dabei ist, dass Sie für diese Einsätze im neuen Jahr mit den aktualisierten GAV Daten eine neue Lohnvereinbarung erfassen (und die alte löschen). Der Vertrag muss dann aber nicht neu unterzeichnet werden.
Dieser Passus kann bei einer Lohnvereinbarung durch Setzen des entsprechenden Häckchens aktiviert werden:
Sollte der Passus anschliessend nicht auf dem Vertrag erscheinen, so melden Sie sich bitte beim Support, damit der Vertrag überarbeitet werden kann.