Jahreswechsel 2023 / 2024

Letzte Überarbeitung 15.12.2023
 
Hier finden Sie die Informationen bezüglich Jahreswechsel, Systemkonstanten und Vertragserfassung für das neue Jahr.
 

Systemkonstanten und allgemeine Daten

Unter den Systemkonstanten verstehen wir sämtliche Steuerungsparameter des Programmes, welche für eine korrekte Abrechnung notwendig sind. Dazu gehören
  • Ansätze der Versicherungen SUVA, KTG, BVG: Diese werden von unseren Anwendern an den Support gesendet und von uns erfasst. Die entsprechende Aufforderung geschieht mit einem eigenen Newsletter.
  • FAK (Ansatz Familienausgleichskasse): Diese werden von unseren Anwendern an den Support gesendet und von uns erfasst.
  • Ansätze Sozialversicherungen wie AHV, ALV, Höchstlöhne etc.: Diese werden von uns selbstständig erfasst. Sollten Sie spezielle Informationen haben, senden Sie diese bitte an den Support
  • Quellensteuertarife: Werden von der ESTV zusammen mit den Kantonen bereitgestellt und von uns eingelesen. In der Regel geschieht dies Anfangs Januar.
     

    Daten der Gesamtarbeitsverträge

    Die Daten der GAV werden von tempdata verwaltet und von uns jeweils nach Erscheinen eingelesen und in pcjob.net zur Verfügung gestellt.
    Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Daten für das neue Jahr jeweils sehr spät erscheinen (im Laufe des Dezembers). Neben allfälligen Lohnanpassungen sind vorallem die Feiertagsentschädigungen Bestandteil der neuen GAV Einträge. Wir haben von tempdata 2023 eine ausführliche Erklärung erhalten, welche Sie hier lesen können.
     
    Aktuell sind leider erst wenige GAV neu erfasst (Stand 15.12.2023 8 Stk) und vorallem die grossen GAV fehlen noch. Wir haben am 15.12. eine entsprechende Anfrage an tempdata gestellt und warten auf Bescheid. 
     
    (Neu 28.11.2023) Der GAV Personalverleih wird voraussichtlich im Frühling 2024 in Kraft treten.
  • Neue Mindestlöhne
  • Anpassung des GAV Beitrages auf neu je 0.4% AG/AN
  • Streichung des GAV MEM aus dem Anhang 1 des GAVP per 1. Januar 2024. Somit müssen diese Einsätze neu dem GAV Personalverleih unterstellt werden.
 
swissstaffing hat ein detailliertes Merkblatt herausgegeben, welches wir hier verlinken.
 
Der GAV wurde von den Sozialpartnern angenommen und liegt nun beim Seco für die Allgemeinverbindlicherklärung. Somit wird der aktuelle GAV um maximal 5 Monate verlängert. Wir warten nun auf die Bereitstellung des GAV in der Datenbank von tempdata.
 
In pcjob.net ist es so, dass Sie per 1.1. des folgenden Jahres für jeden Einsatz, welcher in das neue Jahr weiterläuft, eine neue Lohnvereinbarung erfassen. Damit ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Ferien- und Feiertagsentschädigungen in der Lohnvereinbarung gespeichert haben.
 
Im Laufe des 2024, mit dem in Kraft treten des GAV Personalverleihs, werden die entsprechenden Einsätze nochmals mit einer neuen Lohnvereinbarung ausgerüstet werden.
 
Wir werden sowohl per Newsletter wie auch auf dieser Webseite informieren, welche GAV bereits von tempdata erfasst und bereitgestellt wurden.
 

Ab wann darf ich Verträge / Lohnvereinbarungen für das neue Jahr erfassen?

 
Einsatzverträge weisen sämtliche wesentlichen Informationen aus, sowohl die Lohnbestandteile (inkl. Feiertagsentschädigung) wie die gesetzlichen Abzüge. Da es sich um ein rechtliches Dokument handelt, müssen diese Daten korrekt sein. Daher ist eine Erfassung im Prinzip am sinnvollsten, wenn sämtliche neue Daten vorhanden sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer möglich ist.
 
Wir haben im September 2020 mit der Rechtsabteilung von swissstaffing diese Problematik angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass die Verträge einen zusätzlichen Passus ausweisen können:
 
Sämtlich diesem Vertrag zugrunde liegenden Entschädigungen und Versicherungsansätze sind für das neue Jahr noch nicht bekannt und basieren auf dem aktuellen Stand. Diese werden bei Bekanntgabe korrigiert und Herrn xxx in Form eines aktualisierten Vertrages zugestellt. Dabei wird derselbe Bruttolohn sichergestellt. Erhöht der verwendete GAV den vorgegebenen Mindestlohn, so wird dieser nötigenfalls angepasst. Herr xxx erklärt sich einverstanden, diesen Vertrag mit den aktualisierten Entschädigungen und Ansätzen zu akzeptieren.
 
Damit können die Verträge für das neue Jahr auch mit alten Lohndaten erfasst und unterzeichnet werden. Wichtig dabei ist, dass Sie für diese Einsätze im neuen Jahr mit den aktualisierten GAV Daten  eine neue Lohnvereinbarung erfassen (und die alte löschen). Der Vertrag muss dann aber nicht neu unterzeichnet werden.
 
Dieser Passus kann bei einer Lohnvereinbarung durch Setzen des entsprechenden Häckchens aktiviert werden:
 
Sollte der Passus anschliessend nicht auf dem Vertrag erscheinen, so melden Sie sich bitte beim Support, damit der Vertrag überarbeitet werden kann.