Jahreswechsel 2023 / 2024Letzte Überarbeitung 15.12.2023
Hier finden Sie die Informationen bezüglich Jahreswechsel, Systemkonstanten und Vertragserfassung für das neue Jahr.
Systemkonstanten und allgemeine DatenUnter den Systemkonstanten verstehen wir sämtliche Steuerungsparameter des Programmes, welche für eine korrekte Abrechnung notwendig sind. Dazu gehören
swissstaffing hat ein detailliertes Merkblatt herausgegeben, welches wir hier verlinken.
Der GAV wurde von den Sozialpartnern angenommen und liegt nun beim Seco für die Allgemeinverbindlicherklärung. Somit wird der aktuelle GAV um maximal 5 Monate verlängert. Wir warten nun auf die Bereitstellung des GAV in der Datenbank von tempdata.
In pcjob.net ist es so, dass Sie per 1.1. des folgenden Jahres für jeden Einsatz, welcher in das neue Jahr weiterläuft, eine neue Lohnvereinbarung erfassen. Damit ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Ferien- und Feiertagsentschädigungen in der Lohnvereinbarung gespeichert haben.
Im Laufe des 2024, mit dem in Kraft treten des GAV Personalverleihs, werden die entsprechenden Einsätze nochmals mit einer neuen Lohnvereinbarung ausgerüstet werden.
Wir werden sowohl per Newsletter wie auch auf dieser Webseite informieren, welche GAV bereits von tempdata erfasst und bereitgestellt wurden.
Ab wann darf ich Verträge / Lohnvereinbarungen für das neue Jahr erfassen?Einsatzverträge weisen sämtliche wesentlichen Informationen aus, sowohl die Lohnbestandteile (inkl. Feiertagsentschädigung) wie die gesetzlichen Abzüge. Da es sich um ein rechtliches Dokument handelt, müssen diese Daten korrekt sein. Daher ist eine Erfassung im Prinzip am sinnvollsten, wenn sämtliche neue Daten vorhanden sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer möglich ist.
Wir haben im September 2020 mit der Rechtsabteilung von swissstaffing diese Problematik angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass die Verträge einen zusätzlichen Passus ausweisen können:
Sämtlich diesem Vertrag zugrunde liegenden Entschädigungen und Versicherungsansätze sind für das neue Jahr noch nicht bekannt und basieren auf dem aktuellen Stand. Diese werden bei Bekanntgabe korrigiert und Herrn xxx in Form eines aktualisierten Vertrages zugestellt. Dabei wird derselbe Bruttolohn sichergestellt. Erhöht der verwendete GAV den vorgegebenen Mindestlohn, so wird dieser nötigenfalls angepasst. Herr xxx erklärt sich einverstanden, diesen Vertrag mit den aktualisierten Entschädigungen und Ansätzen zu akzeptieren.
Damit können die Verträge für das neue Jahr auch mit alten Lohndaten erfasst und unterzeichnet werden. Wichtig dabei ist, dass Sie für diese Einsätze im neuen Jahr mit den aktualisierten GAV Daten eine neue Lohnvereinbarung erfassen (und die alte löschen). Der Vertrag muss dann aber nicht neu unterzeichnet werden.
Dieser Passus kann bei einer Lohnvereinbarung durch Setzen des entsprechenden Häckchens aktiviert werden:
Sollte der Passus anschliessend nicht auf dem Vertrag erscheinen, so melden Sie sich bitte beim Support, damit der Vertrag überarbeitet werden kann.
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